Es ist schwierig, den genauen Marktpreis einer Immobilie zu bestimmen, ohne genaue Verkaufsdaten oder lokale Vergleichswerten zu besitzen. Auch andere spezifische Merkmalen, wie ein Swimmingpool, eine zusätzliche Garage oder eine Gästewohnung, beeinflussen den Wert einer geerbten Immobilie.
Ein Swimmingpool gilt oft als ein kritisches Merkmal. Dieser kann sowohl positiv wie negativ bei der Bewertung sein, denn seine Nutzung ist häufig abhängig vom Klima, der Umgebung und den Ansprüchen der Eigentümer.
In Sachen Erbschaftssteuer ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert der Immobilie. Dieser wird als Grundlage für die Berechnung der Besteuerung herangezogen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, werden Verkaufspreise von ähnlichen Immobilien in der gleichen Region miteinander verglichen, jedoch ohne Rücksicht auf ihre spezifischen Besonderheiten. Es werden die durchschnittlichen endgültigen Gesamtverkaufssummen der Immobilien verglichen, addiert und anschließend durch die Gesamtzahl der vergleichbaren Immobilien dividiert. So berechnet man den Verkehrswert oder den geschätzten Marktwert einer Immobilie. Der Verkehrswert sollte nicht mit aktuellen Verkaufspreisen in Bezug gesetzt werden.
Das Finanzamt neigt dazu, den Verkehrswert einer vererbten Immobilie höher zu schätzen. Trotzdem ist in Wirklichkeit die überwiegende Mehrheit der Nachlässe zu klein, um eine Erbschaftssteuer zu erheben. Es ist trotzdem sehr zu empfehlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Vorteile eines Gutachters
Um zu einem fairen Marktwert zu gelangen, sollte ein professioneller, zertifizierter Gutachter beauftragt werden, der die Immobilie noch einmal überprüft. Dieser wird sich die Verkaufspreise oder die Preise vergleichbarer Verkäufe von ähnlichen Häusern in der allgemeinen Umgebung ansehen. Damit kann er eine akkuratere Schätzung des Marktwertes einer Immobilie abgeben. Ein Gutachter wird auch individuelle Besonderheiten des Grundstücks berücksichtigen. Alternativ können auch zwei oder drei Immobilienmakler für eine Schätzung des Marktwerts beauftragt werden, um einen möglichst genauen Wert zu erhalten. Viele Immobilienmakler tun dies in der Regel kostenlos, in der Hoffnung, dass es ihnen einen Vorteil für den Erhalt eines Verkaufsauftrages sichert.
Recherchieren Sie selber ein wenig durch die verschiedenen Immobilienwebseiten, um eine Vorstellung zum Hauswert zu erhalten. Und um sicherzustellen, dass ein Makler Sie nicht mit unrealistischen Erwartungen zu einem Verkauf überreden will.
Verkauf einer geerbten Immobilie
Beim Verkauf von geerbten Immobilien sind unbedingt die aktuellen Marktbedingungen zu berücksichtigen. Es ist besser, vorerst an der Immobilie festzuhalten, solange der Nachlass noch nicht geklärt ist. In diesem Fall würden Sie später einen Gutachter hinzuziehen, bis eine Notierung unmittelbar bevorsteht, da der Marktwert des Eigenheims seit dem Todesdatum des Verwandten möglicherweise erheblich gestiegen oder gesunken ist.
Stellen Sie sicher, dass der Verkauf nicht steuerpflichtig ist. Als Grundlage der die Versteuerung dient der Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen. So erhalten direkte Verwandte wie beispielsweise der Ehegatte, einen deutlich höheren steuerfreien Betrag, als beispielsweise die Enkelkinder. Die meisten Verkäufe reichen jedoch nicht aus, um sich Sorgen über den maximalen erbschaftssteuerfreien Betrag zu machen, denn Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben.
Experten sagen, dass es sehr lohnenswert sein kann, ein geerbtes Haus zu verkaufen, wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen. Allerdings, wenn eine hohe Erbschaftssteuer zu erwarten ist, ist es empfehlenswert, dass Eigentum zunächst für mindestens 10 Jahre selber zu nutzen. Diese Regelung wird häufig als 10-Jahres Frist bezeichnet und hat etwas mit dem Spekulationssteuergesetz zu tun.