Was macht ein Nachlassplaner?

Jeden Tag versterben tauschende Menschen. Die Nachlassplanung beschäftigt sich mit dem Wert der Nachlässe, wie Erbschaften und Schenkungen.

Bei der Nachlassplanung werden klare Anweisungen zur Verwaltung von Eigentum und Vermögen erstellt. Diese Planungen beginnen im Laufe des Lebens einer Person. Ihnen wird nach dem Tod der Person in aller Regel entsprochen. Die Nachlassplanung wurde in erster Linie entwickelt, um die Familie und Angehörige zu schützen, die wichtig im Leben des Verstorbenen waren. Immer häufiger gibt es große Nachlässe auch an Wohltätigkeitsorganisationen und für soziale Zwecke, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Statisch gesehen steigt der Wert von Nachlässen jährlich, vor allem wenn Immobilien mit zur Erbschaft gehören.

Der Umfang einer Nachlassplanung

In der Regel berücksichtigt die Erstellung eines Nachlassplans die Bedürfnisse und Ziele des Kunden, die für jeden Einzelnen sehr unterschiedlich sind. Das Hauptziel des Prozesses besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass bei der Nachlassverteilung und der Nachlassverwaltung keine Unklarheiten bestehen. Außerdem soll damit der Wert des gesamten Nachlasses durch effektive Steuerplanung und andere Finanzinstrumente maximiert werden.

Trotz der allgemeinen Überzeugung, dass die Nachlassplanung mit dem Schreiben eines Testaments endet, ist dieser dynamische Prozess tatsächlich weitaus umfangreicher und kann nicht nur zur ordnungsgemäßen Verteilung eines Vermögens verwendet werden. Es kann helfen, finanzielle Ziele zu Lebzeiten zu erreichen. Die Nachlassplanung umfasst sich auch mit der Zukunftsplanung und dem ganzheitlichen Ansatz der Steuer- und Geschäftsplanung und Gesundheits- und Pflegeplanung.

Wer sollte einen Nachlassplaner beauftragen?

Jeder Einzelne sollte sein Vermögen planen und unabhängig davon, ob sein Eigentum von hohem Wert ist oder nicht. Es ist besonders wichtig, wenn ein Verstorbener eine Familie und Angehörige hat. Deren finanzielle Sicherheit und Komfort sollten natürlich Priorität haben.

Bei kleineren Nachlässen kann das Verfahren zur Bestimmung der Begünstigten, zur Verteilung des Vermögens und zur Planung der Rückzahlung von Schulden verwendet werden. Auf der anderen Seite können vermögende Personen mit größeren Nachlässen möglicherweise auch von der Erhaltung von Vermögenswerten und der Minimierung von Steuern profitieren.

Im Falle dass der Nachlass nicht geplant ist und keine gesetzlichen Erben zur Verfügung stehen, wählt das Rechtssystem jemanden aus, der für die Verteilung des Vermögens zuständig ist. Nach dem Tod geht das Eigentum dann an den Staat über.

Wie wird ein Nachlass berechnet?

Ein Nachlass umfasst das gesamte Vermögen, egal ob im Namen einer einzelnen Person oder gemeinsam mit einem Ehepartner, Elternteil, Geschäftspartner oder einer anderen Person.

Nach Abzug aller Schulden, wie Hypotheken und Kredite, wird der Zeitwert dieser Vermögenswerte berechnet und addiert, um den Wert des Nachlasses zu schätzen. Ob der Nachlass nach dem Tod besteuert wird oder nicht, wird anhand dieses Wertes sowie etwaiger Kapitalertragssteuern, die die Erbbegünstigten möglicherweise zahlen müssen, entschieden.

Die Erbschaftssteuer

Erbschaften unter 500.000 Euro sind für Lebenspartner und Ehegatten steuerfrei. Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben und für Enkelkinder und noch lebende Eltern beträgt der Freibetrag 200.000 Euro.

Vermögenswerte oberhalb dieser Grenzen werden mit 7 % bis 50 % besteuert, abhängig von der Höhe des Nachlasses. Den genauen Steuersatz findet man im Erbschaftsteuergesetz im § 19 ErbStG.

Wissenswertes

Die Nachlassplanung beschränkt sich nicht nur auf die Verteilung von Vermögenswerten, sondern legt auch geeignete Anweisungen fest und benennt jemanden, der in ihrem Namen Entscheidungen in den Bereichen Gesundheitspflege (Patientenverfügung) und Finanzmanagement treffen kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage, diese Entscheidungen selbst zu treffen.

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