Nicht selten eskaliert der Streit um die Pflanzen am Gartenzaun und landet sogar vor Gericht. Es genügt nur ein Blick in das Nachbarrecht und schon kann der eine oder andere Disput friedlich und von vornherein geregelt werden.
Für viele dürfte so eine Situation ziemlich bekannt vorkommen. Die Pflanze ragt auf das Nachbargrundstück und schon gibt es Streit, weil die fremde Regenrinne verstopft wird und die liebsten Rosen des Nachbarn kriegen zu wenig Sonnenlicht. Es ist immer gut, wenn man sich mit seinem Nachbar gut versteht und das Problem unter den vier Augen friedlich lösen kann. Wenn der Fall allerdings vor Gericht landet, wird das Ganze deutlich schwieriger. Das liegt vor allem daran, dass die Regeln für die Pflanzen die an das Nachbargrundstück grenzen in der Regel nicht einfach und nicht bundesweit einheitlich sind.
Bebauen Sie Ihr Grundstück, wie Sie möchten!
Laut Kai Warnecke, dass prinzipiell “ jeder auf seinem Grundstück die Bäume und die Pflanzen so setzen kann, wie er will“. Es ist völlig in Ordnung, wenn der eine Nachbar lieber den englischen Rasen bevorzugt und der andere Nachbar hingegen lieber Rosensträucher auf seinem Grundstück haben möchte. Bei den Mietern kommt es darauf an, ob man eine Wohnung mietet oder ein Einfamilienhaus mit einem Grundstück.
Der Grundstücksbesitzer darf alleine über die Gartengestaltung entscheiden
Wenn man das Haus mit mehreren Familien teilt, dann muss man sich mit diesen darauf einigen, wo und was man pflanzen darf. Lebt man in einem Einfamilienhaus, dann muss man sich bei dem Vermieter erkundigen, was man pflanzen darf und was nicht. Meistens wird so etwas in einem Mietvertrag festgeregelt. So darf man zum Beispiel keine Gemüse anpflanzen, wenn der Vermieter den Garten als Ziergarten vermietet. Hat sich der Eigentümer weitgehend nicht festgelegt, dann darf der Mieter weitgehend pflanzen, was er will. Möchte man aber große Bäume pflanzen, muss man trotzdem den Vermieter fragen.
Regelung über die Grundstücksbepflanzung findet man im Nachbarrecht
Man muss allerdings beachten, dass jedes Bundesland sein eigenes Nachbarrecht hat. Dieses richtet sich in Bezug auf die Grundstücksbepflanzung. Es gibt Richtlinien, wie nah man Pflanzen an die Grundstücksgrenze pflanzen darf. Die anderen Richtlinien regelt, wie hoch die Pflanzen sein dürfen und welchen Abstand diese zu der Grundstücksgrenze haben müssen.
Urteile nur in Einzelfällen anwendbar: Der Streit um die Hecke
Die Rechtslagen sind sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Daher sind auch die Urteile (Ergebnisse der Streitfälle) sehr unterschiedlich. Man kann nicht zum Beispiel das Urteil aus NRW auf den Streitfall in Brandenburg beziehen. Kommt es vor Gericht, dann muss man alle Fakten vorlegen und hoffen, dass der Richter eine richtige Entscheidung treffen wird.
Die meisten Hauptstreitpunkte im Nachbarrecht sind der viel zu geringe Abstand der Pflanze zu dem Zaun und viel zu große Pflanze, die das Nachbargrundstück in Schatten stellt und somit das Sonnenlicht für die Nachbarpflanzen wegnimmt. Oftmals kann man sich nicht mit dem Nachbar darüber einigen, dass dieser seinen geliebten Baum ein wenig kürzt. Daher kommen solche Fälle viel zu oft vor Gericht und dann muss der Richter auf der höchsten Ebene die richtige Entscheidung treffen können.
Hängende Äste sind Tabu
Wenn man auf seinem Grundstück Bäume angepflanzt hat oder sonstige Pflanzen, die große Äste entwickelt, dann muss man besonders darauf achten, dass die Äste nicht auf das Grundstück des Nachbarn hinausragen. Aus diesem Grund muss man die stark wachsenden Bäume mindestens zwei Meter von dem Gartenzaun anpflanzen. Hecken und Büsche müssen ca. 75 Centime von dem Nachbarzaun entfernt sein. Das Problem liegt darin, dass die Äste von den Bäumen auf das Nachbargrundstück runterfallen können und somit Dreck für den Nachbar verursachen. Kommt so ein Fall vor Gericht, dann wird der Streit in der Regel für denjenigen entschieden, der mit Ästen von dem Nachbar überhäuft wurde.