Die 2015 beschlossene Mietpreisbremse sollte ein ungebremstes Ansteigen der Mieten in Deutschlands Städten verhindern. Wer eine Wohnung neu vermietete, darf den Mietpreis maximal 10 % über der vor Ort üblichen Miete ansetzen. Die reale Entwicklung der Mieten in Berlin sieht allerdings anders aus. Die Mieten sind im Vergleich zu den Vorjahren sogar bedeutend schneller angestiegen, ganz im Gegensatz zu den Gehältern. Natürlich gibt es auch Regionen, in denen die Mietpreisbremse funktioniert. Berlin gehört aber leider nicht dazu.
Die Ursache der schnell angestiegenen Mietpreise liegt allerdings nicht an den Fehlern im Gesetz, sondern in der so nicht erwartet, hohen Nachfrage. Die Zahl der Studenten ist in Berlin gestiegen und nur Wenige ziehen nach ihrem Studium wieder weg. Gleichzeitig sorgt der Flüchtlingsstrom aus aktuellen Krisengebieten für ein stärkeres Bevölkerungswachstum in der Hauptstadt. Das Angebot an freien Wohnungen kann da kaum mithalten, denn auch wenn regelmäßig neue Wohngebiete genehmigt werden, so dauert es doch einige Monate oder gar Jahre bis zu ihrer Fertigstellung.
Angebot und Nachfrage – des einen Leid ist des anderen Vorteil
Leerstand gibt es in Berliner Wohnungen kaum bis gar nicht mehr. Eine neue Wohnung ist schwer zu finden und die Mietpreise steigen aufgrund des großen Andrangs. Insbesondere die Mieten für Altbauwohnungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Längst hat das Problem der Wohnungsnot dadurch auch Durchschnittsverdiener erreicht. Selbst kleinere Wohnungen bis 90 Quadratmeter sind im Vergleich zu vorher deutlich teurer geworden. Die gestiegenen Preise freuen natürlich die Vermieter, denn lange waren die Einnahmen und Werte von Immobilien nicht mehr so hoch.
Ein Problem wird in den im Gesetz fehlenden Strafen gesehen, sofern sich Vermieter nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten. Es ist schön und gut, wenn einige das Gesetz berücksichtigen, doch leider hält sich eben nicht jeder daran. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss maximal die zu viel berechnete Miete erstatten. Weitere Folgen hat der Rechtsbruch für den Eigentümer bzw. Vermieter nicht. Die Erfahrung zeigt zudem, dass kaum ein Mieter sein Recht auf einen günstigeren Mietpreis auch vor Gericht einfordert. Zu erleichtert sind viele, endlich eine vernünftige Wohnung in Berlin gefunden zu haben.
Bezirke greifen zum Milieuschutz, um Abhilfe zu schaffen
Was die Politik nicht schaffte, versuchen Bezirke nun mit dem Beschluss des Milieuschutzes umzusetzen. Erst im Juli 2016 wurde in Berlin-Friedrichshain für das Quartier eine soziale Erhaltungsverordnung beschlossen. Diese soll ein unkontrolliertes Ansteigen der Mieten verhindern und den Bezirk so auch für die derzeitigen Bewohner weiterhin attraktiv halten. Beim Schaffen neuen Wohnraums sollen künftig keine zusätzlichen Leistungen, wie ein zweiter Balkon, eine Einbauküche oder eine Terrasse mit mehr als 4 Quadratmetern, geben. Große Wohnungen dürfen zudem nicht mehr aufgeteilt und Kleinere nicht zusammengelegt werden. Das soll eine Luxusmodernisierung der Immobilien und die daraus resultierenden steigenden Mietpreise unterbinden. Bewohner des Bezirks begrüßen diese Bemühungen, versprechen sie im Vergleich zur Mietpreisbremse doch tatsächliche Hilfe.
Die Resonanz ist gut und auch andere Bezirke Berlins greifen bereits zum gleichen Mittel. Neukölln hat zum Beispiel gleich für drei Gebiete einen Milieuschutz beschlossen. Auch in Berlin-Mitte gibt es inzwischen gleich fünf Quartiere mit Milieuschutz, Weitere werden geprüft.
Dennoch gibt es auch erste Kritiker. Manch einer hatte bereits viel früher den Milieuschutz gefordert, andere sehen darin einen eklatanten Eingriff in das Eigentum anderer. Man spricht von wirksameren Mitteln, um die Mietpreise stabil zu halten, als den Eigentümern vorzuschreiben, wie die Wohnungen gestaltet werden müssen. Wie diese jedoch konkret aussehen sollen, wird nicht kommuniziert.